Reifenprofiltiefe

Laut § 36 StVZO* gilt in Deutschland für Luftreifen an Personenkraft- und Lastkraftwagen sowie an Motorrädern: Das Hauptprofil muss am gesamten Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen. Lediglich bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt eine Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter.

* Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36: Bereifung und Laufflächen

Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt (s. Bild 1).

1 — Hauptprofil: Breite Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche

Die in Deutschland vorgeschriebene Mindestprofiltiefe gilt für Sommer- wie für Winterreifen gleichermaßen. Wer ins Ausland reist, sollte sich über die dortigen Vorschriften informieren. So gilt z.B. in Österreich bei winterlichen Straßenbedingungen zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres für die Nutzung von Winterreifen (auf PKW und LKW bis 3,5 Tonnen) eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. (Mehr über die gesetzlichen Regelungen in Österreich erfahren Sie hier).

Bei der Entscheidung, ab wann ein Reifen zu ersetzen ist, empfiehlt es sich neben den gesetzlichen Vorschriften immer auch die jeweiligen saisonalen und regionalen Bedingungen zu berücksichtigen. Spätestens beim Erreichen der Mindestprofiltiefe ist jedoch Ersatz erforderlich.

Die Messung der Profiltiefe hat an den Verschleißanzeigern, auch Tread Wear Indicator (TWI) genannt, zu erfolgen. Diese sind, in Form von kleinen Erhebungen, üblicherweise in den Hauptrillen angebracht (s. Bild 1). Die TWI’s befinden sich ca. 6 bis 8 mal über den gesamten Umfang des Reifens verteilt – ihre Positionen sind meist auf der Reifenflanke markiert (s. Bild 2).

2 — Position der TWI’s: Markierung auf der Reifenflanke

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