Kalkulation der möglichen Förderung:
Im ersten Schritt gilt es, die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berechnen: Für Ausgaben, die unter die Fördermaßnahme 1.3 (Sicherheitseinrichtungen) fallen, sind das 100% der anstehenden Kauf-, Miet- oder Leasingkosten. Für Ausgaben, der Kategorie Umweltschutzmaßnahmen (1.9), beträgt die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 30% und 80% der anstehenden Kosten – je nach Zustand bzw. Labelwerten der anzuschaffenden Reifen.
Um die Höhe der voraussichtlichen Förderung zu berechnen, wird im zweiten Schritt die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben gebildet und hiervon 80% berechnet.
Der Förderungshöchstbetrag je Antragsteller beträgt 2.000 Euro pro Fahrzeug und insgesamt 33.000,- Euro pro Unternehmen. Die Förderung kann in voller Höhe des unternehmensbezogenen Höchstbetrags, oder in Teilbeträgen (bis zu 5 Anträge pro Förderperiode sind möglich) beantragt werden.
Wichtig: Der Förderantrag muss beim BALM eingehen, bevor mit den zu fördernden Maßnahmen begonnen wird.
Antrag und Antragsteller:
Die Fördermittel sind ausschließlich auf elektronischem Weg über das eService-Portal des BALM zu beantragen. Dort stehen die entsprechenden Antragsformulare, inkl. zugehöriger Anlagen und einer Ausfüllanleitung zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Förderungen können nur ausbezahlt werden, solange Mittel vorhanden sind.
Seit 2019 muss der Halter des im Antrag erfassten Fahrzeugs nicht mehr zwingend angegeben werden. Sollte der Antragsteller nicht mit dem in der Zulassungsbescheinigung I eingetragenen Fahrzeughalter identisch sein, so ist dem Antrag ein entsprechender Eigentumsnachweis beizufügen.
Antragsfrist: Förderanträge können bis zum 24.05.2024 gestellt werden (die Förderperiode läuft bis zum 30.06.2024)