1. KENNZEICHNUNG am Reifen:
Das Label, das am bzw. in der Nähe des Reifens angebracht wird – egal ob als Aufkleber oder Ausdruck – muss der Abbildung und den Farbangaben in der EU-Verordnung entsprechen und die angegebene Mindestgröße (7,5cm × 11cm) einhalten. Eine Vergrößerung darf nur unter Beachtung der Proportionen erfolgen. Die konkreten Angaben sind im Anhang I der EU-Verordnung detailliert abgebildet und beschrieben.
2. Labelinformationen zusammen mit der RECHNUNG:
Labelwerte zu den gekauften Reifen sind den Kunden, zusammen mit der Rechnung, schriftlich auszuhändigen. Die Labelinformationen müssen die Kraftstoffeffizienzklasse, die Nasshaftungsklasse und den Messwert des Externen Rollgeräuschs in dB enthalten. Außerdem müssen die ausgewiesenen Labelwerte deutlich lesbar und verständlich sein. In welcher Form die Labelwerte dargestellt werden, ob auf oder mit der Rechnung, als Grafik oder durch Buchstaben und Ziffern, ob farbig oder schwarz-weiß – dazu macht die Europäische Union keine Vorschriften. Dies kann anhand einer schriftlichen Notiz oder anhand der im Verkaufsraum präsentierten Kennzeichnung geschehen.
Labelwerte müssen bei Kauf schriftlich übergeben werden:
3 Klassen und das Externe Rollgeräusch in dB
3. Darstellung in PRODUKT- und (TECHNISCHEN) WERBEUNTERLAGEN:
Anhang III der EU-Verordnung geht speziell auf technisches Werbematerial ein, unter welches alle Verkaufsmaterialien, die technische Parameter zum Reifen angeben, gefasst werden. Hier ist zu beachten, dass die Label-Informationen in folgender Reihenfolge anzugeben sind: 1. Kraftstoffeffizienzklasse (Buchstaben „A“ bis „G“), 2. Nasshaftungsklasse (Buchstaben „A“ bis „G“) und 3. Klasse des externen Rollgeräuschs UND entsprechender Messwert (dB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Angaben gut lesbar und leicht verständlich sind.
Piktogramme EU-Reifenlabel
Die Abbildung des Labels als Grafik ist kein Muss. Die Werte können als Fließtext/ Schrift integriert werden. Wird die Grafik abgebildet, so ist zu beachten, dass diese nicht „zugeschnitten“ werden darf. Die Piktogramme der drei Kriterien jedoch dürfen einzeln abgebildet werden.