Auszug aus Verordnung 661/2009/EG, Artikel 8
1. Reifen werden in folgende Klassen unterteilt:
- Reifen der Klasse C1 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M1 , N1 , O1 und O2 bestimmte Reifen,
- Reifen der Klasse C2 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 , N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 121 und der Geschwindigkeitskategorie = „N“,
- Reifen der Klasse C3 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 , N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer der folgenden Tragfähigkeitskennzahlen:
- Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 121 und der Geschwindigkeitskategorie = „M“,
- Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 122.
Ein Reifen kann in mehrere Klassen eingestuft werden, wenn er alle für die jeweiligen Klassen einschlägigen Anforderungen erfüllt.
Ergänzend stellen wir Ihnen gerne auch die Einteilung der Kraftfahrzeugklassen zur Verfügung:
Klasse M
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Klasse N
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse N1:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.
Klasse O
Anhänger (einschließlich Sattelanhänger).
Klasse O1:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen
Klasse O2:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse O3:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen.
Klasse O4:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen.