Klassifizierung von Reifen

Auszug aus Verordnung 661/2009/EG, Artikel 8
Klassifizierung der Reifen

1. Reifen werden in folgende Klassen unterteilt:

  1. Reifen der Klasse C1 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M1 , N1 , O1 und O2 bestimmte Reifen,
  2. Reifen der Klasse C2 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 , N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 121 und der Geschwindigkeitskategorie = „N“,
  3. Reifen der Klasse C3 – vornehmlich für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 , N, O3 und O4 bestimmte Reifen mit einer der folgenden Tragfähigkeitskennzahlen:
    1. Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 121 und der Geschwindigkeitskategorie = „M“,
    2. Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung = 122.

    Ein Reifen kann in mehrere Klassen eingestuft werden, wenn er alle für die jeweiligen Klassen einschlägigen Anforderungen erfüllt.

Ergänzend stellen wir Ihnen gerne auch die Einteilung der Kraftfahrzeugklassen zur Verfügung:

Klasse M
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.

Klasse M1:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M2:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

Klasse N
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.

Klasse N1:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Klasse N2:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.

Klasse N3:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Klasse O
Anhänger (einschließlich Sattelanhänger).

Klasse O1:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen

Klasse O2:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.

Klasse O3:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen.

Klasse O4:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen.