Seit dem 01. November 2014 sind Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS) in Neufahrzeugen der Klassen M1/M1G* Pflicht. Dies gilt laut EU-Verordnung 661/2009 bereits seit dem 01. November 2012 für alle neu typengenehmigten Fahrzeuge und seit dem 01. November 2014 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.
Der Gesetzgeber überlässt es den Fahrzeugherstellern, ob sie direkte oder indirekte RDKS verbauen, sofern diese die Anforderungen der ECE-Regelung 64 erfüllen. Bei direkt messenden Systemen, bei denen Luftdruck und Temperatur über Sensoren ermittelt werden, ist darauf zu achten, dass sowohl Sommer- wie auch Winterräder mit Sensoren auszurüsten sind. Alternativ zu den von den Fahrzeugherstellern verwendeten Sensoren können auch entsprechende Zubehörteile verbaut werden.