Hersteller-Bescheinigungen

Reifenfreigaben

Während die Serienbereifung bereits vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, kann für die Umrüstbereifung eine Hersteller-Bescheinigung notwendig werden.

Hersteller-Bescheinigungen, umgangssprachlich auch Reifenfreigaben genannt, werden z.B. erforderlich wenn:

  • die Tragfähigkeit zu klären ist, wie ­
    • bei V-, W- und Y-Reifen, weil hier die maximale Tragfähigkeit nicht bis zur maximalen Geschwindigkeit gilt und entsprechend ein sogenannter Lastabschlag zu berücksichtigen ist.
    • bei ZR (Y)-Reifen, also ZR-Reifen mit Load- und Speedindex, für eine Fahrzeuggeschwindigkeit über 300 km/h.
  • die Felgenbreite außerhalb der Norm der Technischen Organisation der Europäischen Reifen- und Felgenhersteller ETRTO liegt.
  • verschiedene Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse kombiniert werden sollen: Abhängig vom Fahrzeug sind bestimmte Differenzen der Abrollumfänge zu beachten, damit die Eignung für Assistenzsysteme, wie z. B. ABS und ASR, aber auch Allradantrieb gewährleistet ist. Die entsprechenden Informationen können in den Reifenbestätigungen ausgewiesen werden.

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