Seitenwand-Kennzeichnung – Teil 1

154/150 M = Zusatzbetriebskennung Nutzfahrzeuge

Exkurs: Die Betriebskennung bei Nutzfahrzeugen

Mit der Zusatzbetriebskennung Single Point kann der Reifen-hersteller einen alternativen Geschwindigkeitsindex und/oder Tragfähigkeitsindex vergeben.

Im Beispiel oben kann im Fall einer Einzelbereifung der Reifen auch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h (M) statt 120 km/h (L) betrieben werden. Dann darf die Tragfähigkeit maximal 3.750 kg (154) betragen statt 4.000 kg (156).

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