Geschwindigkeitsindex

Speedindex (SI)

Der Geschwindigkeitsindex ist der zweite Teil der Betriebskennung (der erste Teil ist der Lastindex) und wird in Form eines Buchstabens angegeben. Er gibt die Höchstgeschwindigkeit an, bis zu welcher der Reifen maximal eingesetzt werden darf. Jedem SI-Symbol ist eine (genormte) Höchstgeschwindigkeit zugeordnet (s. Tabelle).

SI

Geschwindigkeit

T

190 km/h

H

210 km/h

V

240 km/h

W

270 km/h

SI

Geschwindigkeit

ZR (W)**

> 270 km/h*

Y

300 km/h

ZR (Y)

> 300 km/h*

* in Verbindung mit einer Freigabe des Reifenherstellers
** exklusiv für Motorrad-Reifen

Bei der Auswahl der passenden Reifen sind bezüglich des Geschwindigkeitsindex wichtige Aspekte zu beachten:

Der Speedindex muss mindestens der bauartbedingten Geschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen. Ausnahme bilden lediglich Reifen mit einer M+S-Kennung (Winterreifen und Ganzjahresreifen): Hier darf der Geschwindigkeitsindex auch unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, sofern ein Hinweis auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit des Reifens im Blickfeld des Fahrers angebracht wird.

Der Geschwindigkeitsindex darf stets größer sein, als in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ (bis 2005 „Fahrzeugschein“) bei der entsprechenden Reifengröße ausgewiesen.

Sofern technisch möglich, darf die benötigte Reifengröße auch mit einem niedrigeren Speedindex als in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Reifen der Höchstgeschwindigkeit sowie der maximal zulässigen Achslast des Fahrzeugs entsprechen.

Für Reifen der Geschwindigkeitskategorien V, W und Y sind zudem innerhalb der letzten 30 km/h ihrer jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten genormte Lastabschläge zu beachten. Lesen Sie hier mehr dazu.

ZR(Y)-Reifen erfüllen mindestens die Werte von Y-Reifen und können ggf. auch für Geschwindigkeiten über 300 km/h bestätigt werden – daher werden ihr Last- und Speedindex in Klammern angegeben. Außerdem sind sie durch den Buchstaben Z, der dem R (für Radial) vorangestellt wird, zu erkennen. Voraussetzung für den Einsatz von ZR(Y)-Reifen für Geschwindigkeiten über 300 km/h ist eine Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe. (Gleiches gilt für Motorrad-Reifen mit dem Speedindex ZR(W) für Geschwindigkeiten von mehr als 270 km/h.)

Auch zu beachten ist, dass mit einer Änderung der Bereifung ggf. der Luftdruck verändert werden muss. Wir empfehlen, eine Bestätigung, inkl. Luftdruckangabe bei unserer Experten-Hotline anzufordern.

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